Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten wegen tödlicher Schüsse

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Polizisten wegen tödlicher Schüsse

Der Tod des jungen Mannes löste Proteste und Kritik an den Strafverfolgungsbehörden aus.Bild: Hauke-Christian Dittrich/dpa/picture allianceEin deutscher Polizist steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht, nachdem er Anfang des Jahres in der nordwestdeutschen Stadt Oldenburg fünf Schüsse abgegeben und dabei einen 21-jährigen schwarzen Mann getötet hatte.Die Nachricht von seinem Tod löste weitreichende Protesteund Kritik aus, nicht zuletzt, weil er in den Rücken geschossen worden war.

Der junge Mann, der gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen nur als Lorenz identifiziert wurde, wurde am Abend des 20. April in der Fußgängerzone von Oldenburg erschossen, als er vor der Polizei flüchtete.Der Autopsiebericht ergab, dass er in Hüfte, Oberkörper und Kopf getroffen wurde, während eine weitere Kugel seinen Oberschenkel streifte.Der Deutsche hatte zuvor vor einem Nachtclub Pfefferspray eingesetzt und dabei mehrere Personen leicht verletzt. Anschließend bedrohte er die Polizisten mit dem Pfefferspray, als diese ihn festnehmen wollten. Er führte auch ein Messer mit sich, doch die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dieses nicht zur Bedrohung der Polizei verwendet zu haben.Proteste in Deutschland nach dem Tod eines Schwarzen durch Polizeischüsse

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erklärte, sie habe lediglich Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben, weil der 27-jährige Polizist „irrtümlicherweise glaubte, in Notwehr zu handeln“, sagte aber auch, dass er sich geirrt habe und dass der junge Mann zum Zeitpunkt des Schusses versucht habe zu fliehen.Die Anwälte von Lorenz’ Eltern argumentierten, dass die Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Schießerei fahrlässig war, in diesem Fall nicht erfüllt seien.„Es ist nicht glaubhaft, dass der Beamte in dieser Situation immer noch irrtümlicherweise annahm, er würde mit einem Messer angegriffen werden“, schrieben Lea Voigt, Nils Dietrich und Thomas Feltes und kritisierten die bisherigen Ermittlungen als voreingenommen und unzureichend.